Es ist kein Abbau-Programm
Leserbrief (March Anzeiger) eingereicht am 12. September 2017:
Der Lotteriefonds im Kanton Schwyz besteht aus einem zweckgebundenen Anteil, der für die innerkantonale Sport- und Kulturförderung eingesetzt wird und einem nicht zweckgebundenen Anteil, aus welchem ausserkantonale Projekte oder Kultureinrichtungen mit freiwilligen Beiträgen unterstützt werden können; dies aber nur wenn keine bindende Verpflichtung existiert. Beide Töpfe verfügen über beträchtliche Reserven von über 21 Mio. CHF und sie werden durch den Reingewinn von Swisslos gespiesen.
Aufgrund der Vereinbarung über interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen bezahlen wir aktuell 1.8 Mio. CHF an die Kantone Zürich und Luzern für sechs, und nur diese sechs, Kultureinrichtungen. Durch Kündigung dieser Vereinbarung kann dieser Betrag aus dem Lotteriefonds bezahlt und die Staatskasse um diese Summe entlastet werden. Geld das nicht zuerst durch Steuern (egal ob es der Staatskasse gut geht oder nicht) vom Bürger eingezogen werden muss.
Gegenüber 2010 wurden letztes Jahr 61% mehr für die Kulturförderung und 13% mehr für die Sportförderung innerhalb des Kanton Schwyz ausbezahlt und das soll auch so bleiben. Kultur ist Teil unserer Identität und wichtig.
Es ist falsch zu behaupten, dass die innerkantonale Förderung durch diese Kündigung beeinflusst wird, denn diese wird aus dem zweckgebundenen Anteil des Lotteriefonds bezahlt. Auch das Argument, dass der Kanton Schwyz bei der Kündigung kein vertrauenswürdiger Partner mehr sei, ist haltlos. Die Vereinbarung wird in keiner Weise verletzt. Oder sind Sie weniger vertrauenswürdig, weil Sie vertragskonform z.B. eine Mitgliedschaft gekündigt haben?
Deshalb sage ich Ja zur Kündigung der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen.
Roger Züger, FDP Kantonsrat, Schübelbach